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Indexierte historische Filme

Mit dem Beginn der Filmgeschichte fing nahezu zeitgleich auch die Zensur von Filmen an. Bis heute werden Filme auf den sog. Index gesetzt, um Jugendliche und Kinder zu schützen. Die frühe Filmzensur hingegen war in den meisten Fällen politisch motiviert und gelenkt.

Bereits zu Zeiten von Friedrich II. und in der Weimarer Republik fand staatliche Zensur statt, allerdings in gemäßigter Form, so dass lediglich Filme verboten wurden, die eine Gefahr für den Staat und die Gesellschaft darstellten.

Im Dritten Reich hingegen wurde regelrechte Filmpolitik betrieben, bei der auch die Zensur eine große Rolle spielte. Dies führte dazu, dass es nur noch Propaganda- und Unterhaltungsfilme gab und zahlreiche bedeutende Schauspieler und Regisseure emigrierten. Linientreu hingegen waren etwa die Regisseure Veit Harlan oder Karl Ritter. Sie drehten Filme mit den bezeichnenden Titeln „Jugend“, „Patrioten“ und „Verräter“, in denen das nationalsozialistische Gedankengut eindrücklich visualisiert wurde. Von den Alliierten wurden diese nach Ende des 2. Weltkriegs indiziert. Fritz Lang hingegen zählte zu den Opfern der Zensur. „Das Testament des Dr. Mabuse“ etwa wurde vor der Uraufführung verboten, da es angeblich eine Anspielung auf Hitler und „Mein Kampf“ beinhalte – Lang bestritt dies auch in späteren Jahren vehement. Verboten war aber auch „Kuhle Wampe“ von Slatan Dudow an dessen Drehbuch u.a. Bertolt Brecht beteiligt war. Die Geschichte erzählt das Leben einer Proletarierfamilie in den 30er Jahren, gipfelt schließlich in einer angeblichen kommunistischen Klassendiskussion und endet mit dem Solidaritätslied.

Mit der Übernahme der Alliierten fand eine nahezu totale Kehrtwende statt: Filme, die verboten warhttp://www.collate.de/wp-admin/page.php?action=edit&post=8en, wurden erlaubt und umgekehrt. Dazu zählen in erster Linie die nationalsozialistischen Propagandafilme, die teils heute wieder frei gegeben sind: Leni Riefenstahls Monumentalwerke „Olympia“ etwa. Bis heute sind jedoch Filme wie „Jud Süß“ und „Der ewige Jude“ in Deutschland verboten. Die Arbeiten von Veit Harlan und Fritz Hippler sind eindeutig antisemitisch und sollten die Gesellschaft auf die Endlösung der Judenfrage vorbereiten. Die Zensurpraxis wurde im Laufe der Zeit gelockert, so dass etliche Filme heute wieder erlaubt sind, wie „Wunschkonzert“ von Eduard von Borsody oder „Junge Adler“ von Alfred Weidenmann.

Die moderne Zensur erfolgt durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die Altersbeschränkungen verhängt oder ein Verbot ausspricht und ein Element des gesetzlich geregelten Jugendschutzes ist. So wurden auch Filme verboten, die inzwischen als Klassiker ihres Genres bezeichnet werden und in anderen Ländern erlaubt sind. Dazu zählen Filme über die Partnersuche wie “Eis am Stiehl”  als auch Peter Jacksons „Braindead“, Tobe Hoopers „The Texas Saw Chain Massacre” und George A. Romeros „Dawn of the dead”. Wo im Strassenverkehr heutzutage Navigationsgeräte den Weg weisen, ist es mit indexierten Filmen leider nicht so einfach.